Alkohol kann schon in geringen Mengen verheerende Auswirkungen auf deine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit haben. Das ist gefährlich – besonders im Straßenverkehr. Deswegen gibt es strikte Regeln und Gesetze dazu, welche Strafen es für Alkohol im Straßenverkehr gibt. Diese Promillegrenzen gelten in Deutschland ab 2021:
Null Alkohol für Führerschein-Neulinge
Mit wie viel Promille darf ich noch Auto fahren? Für alle, die sich noch in der Führerschein-Probezeit befinden und / oder noch unter 21 Jahre alt sind, ist die Antwort ganz einfach: Die Grenze liegt laut § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) bei 0,0 Promille. Wer über diesen Grenzen liegt und erwischt wird, …
- muss ein Bußgeld von 250 Euro zahlen
- bekommt einen Punkt in Flensburg
- muss an einem Aufbauseminar teilnehmen (200 – 500 Euro)
- bekommt 2 Jahre zusätzliche Probezeit auferlegt
Dabei ist es egal, ob du noch Restalkohol vom Vorabend im Blut oder zum Mittagessen ein Radler getrunken hast – von dieser 0,0-Promille-Grenze gibt es keine Ausnahmen.
Auto, Motorrad, Mofa, E-Scooter: Promillegrenzen und Strafen
Auch, wenn du die Probezeit bereits hinter dir hast und/oder über 21 bist, gelten strenge Regeln in Sachen Alkohol am Steuer. Dabei spielt es keine Rolle, ob du mit dem Auto oder einem E-Scooter unterwegs bist. Doch nicht nur, was im Gesetz steht, ist wichtig: Wer alkoholisiert fährt, verliert möglicherweise auch den Kasko- und Haftpflichtversicherungsschutz zum Teil und muss im Fall der Fälle entstandene Schäden aus eigener Tasche zahlen.
Unter 0,5 Promille
Selbst, wenn du unter der niedrigsten gesetzlich festgelegten Promillegrenze (0,5 ‰) bleibst: Baust du einen Unfall oder fährst Schlangenlinien, weil du Alkohol getrunken hast, begehst du keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Das heißt:
- 6–12 Monate Führerscheinentzug
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bei Wiederholungstäter*innen)
Warum diese harten Strafen bei so wenig Promille? Alkohol kann schon in geringen Mengen fahruntüchtig machen – das hängt von verschiedenen Faktoren ab.
0,5 - 1,09 Promille
Wenn du mit einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 in eine Verkehrskontrolle gerätst, aber den Verkehr nicht erkennbar gefährdet hast (Schlangenlinienfahrt o. ä.), würdest du laut § 24a StVG üblicherweise:
- Bußgeld zahlen müssen (bis zu 3.000 Euro)
- 1 Monat Fahrverbot bekommen
- 2 Punkte in Flensburg kassieren
Wenn du aber Auffälligkeiten zeigst oder einen Unfall baust, begehst du auch bei einer Fahrt mit 0,5 – 1,09 Promille eine Straftat. Dann müsstest du mit folgenden Strafen rechnen:
- 6–12 Monate Führerscheinentzug
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bei Wiederholungstäter*innen)
Ab 1,1 Promille
„Straftat“ ist auch hier das Schlüsselwort: Egal, ob du trotz 1,1 oder mehr Promille noch geradeaus fahren bzw. laufen kannst: Wenn du mit so viel Alkohol im Blut Auto, Motorrad, Mofa oder E-Scooter fährst, begehst du eine Straftat. Das bedeutet:
- Führerscheinentzug
- Geld- oder Freiheitsstrafe
Wie lange du den Führerschein verlierst und wie hoch die Geldstrafe ist, wird vor Gericht von Fall zu Fall entschieden. Die Höhe der Geldstrafe hängt unter anderem davon ab, wie viel Geld du verdienst.
Ab 1,6 Promille
Zusätzlich zu den Strafen, die ab 1,1 Promille im Straßenverkehr gelten: Wer mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, muss eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) machen. Dasselbe gilt übrigens für jede*n, die bzw. der wiederholt angetrunken fährt – auch bei geringeren Promillewerten.
Promillegrenze Fahrrad – und was gilt für Fußgänger?
Auch wer ohne motorisierten fahrbaren Untersatz unterwegs ist, trägt im Straßenverkehr Verantwortung für sich und andere. Für Fahrradfahrer*innen gilt: Radeln mit 1,6 Promille und mehr ist eine Straftat – und eine Geldstrafe, MPU sowie 2 Punkte in Flensburg gibt’s obendrauf.
Für Fußgänger*innen gibt es keine festen Promillegrenzen – wer aber stark angetrunken in eine Kontrolle gerät und sich auffällig verhält, kann zu einer MPU verpflichtet werden und je nach Ergebnis den Führerschein verlieren.
Harte Strafen aus gutem Grund
Fahrverbote, Führerscheinentzug, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Gefängnis – die möglichen Strafen für Alkohol im Straßenverkehr sind hart. Das ist aus gutem Grund so. Jedes Jahr passieren noch immer viel zu viele Unfälle, die von alkoholisierten Verkehrsteilnehmer*innen verursacht werden.
Jede*r einzeln*e, der oder die bei einem solchen Unfall zu Schaden kommt, ist eine*r zu viel. Denn keiner dieser Unfälle hätte passieren müssen. Wer trinkt, und dann am Straßenverkehr teilnimmt, ist eine Gefahr für sich selbst und für andere. Deswegen gilt hier ganz besonders: Alkohol? Kenn dein Limit.
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Straßenverkehrsgesetz, [online]